ViP 2017:
Vermarktung innovativer Produkte
Einreichfrist: 31. August 2017
Ziele:
Zielsetzung dieser KWF-Ausschreibung ist, bestehende beziehungsweise neu gegründete Unternehmen bei der Vermarktung von innovativen Produkten beziehungsweise Dienstleistungen zu unterstützen. Eine Förderung kann nur für die erstmalige Orientierung mit diesen innovativen Produkten beziehungsweise Dienstleistungen am nationalen Markt beantragt werden. Dabei soll der Schwerpunkt in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb sowie in die Umsetzung und Entwicklung eines Vermarktungskonzeptes für den nationalen Markt gelegt werden.
Die Etablierung von Jungunternehmern am nationalen Markt ist die Grundlage einer positiven Unternehmensentwicklung und kann als Vorbereitung für den internationalen Markteintritt gesehen werden.
Die budgetären Mittel für diese KWF-Ausschreibung sind begrenzt. Die Förderungsanträge werden nach Vollständigkeit der Unterlagen und nach der Erfüllung von Kriterien gereiht und genehmigt.
Wer:
Unternehmensgröße:Keine Einschränkungen (schwerpunktmäßig
KMU*)
Förderwerber: (Branchen)-
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben
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Die Gründung des Unternehmens darf nicht länger als 5 Jahre (ausschlaggebend ist Datum der Antragstellung) zurückliegen.
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Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten.
Zusatzkriterien:-
Der
Förderungsantrag* ist vor Projektbeginn beim KWF einzubringen. Als Projektbeginn gelten der Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.
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Das vom Antragsteller entwickelte innovative Produkt beziehungsweise die innovative Dienstleistung soll der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich gemacht worden sein. Es handelt sich um die erstmalige Orientierung auf den nationalen Markt.
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Stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
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Die förderbaren Kosten müssen mindestens 5.000,– EUR betragen.
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Der Projektdurchführungszeitraum beträgt 2 Jahre ab Anerkennungsstichtag und wird nicht verlängert.
Was:
Förderbare Projekte-
Markteintritt und Aufbau eines Vertriebssystems (national direkt oder indirekt)
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Erstellung und Umsetzung eines Vermarktungskonzepts
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Werbeaufwendungen für den Eintritt in den österreichischen Markt
Förderbare Kosten-
Beratungskosten für Marktanalysen
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Machbarkeitsstudien
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Erstellung von Vermarktungskonzepten für den österreichischen Markt
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Beratungskosten für Verhandlungen mit Großhändlern und anderen Vertriebspartnern
Folgende Kosten für Marketingmaßnahmen werden anerkannt:
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Erstellungskosten für den Onlinehandel (Beispiel: Webshop etc.)
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Onlinemarketing (Beispiel: Bewerbung auf fremden Internetseiten)
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Grafische sowie inhaltliche Erstellung und Druck von Werbematerial (Beispiel: Prospekte, Kataloge etc.)
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Kosten für einen Messeauftritt wie zum Beispiel Mieten, Standaufbau, externe Betreuung etc.
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Verpackungsmarketing (Aufbau, Design der Verpackung eines Produkts)
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Marketingaktivitäten (Beispiel auf Messen, Radio- und TV-Spots sowie Printwerbung)
Maximal förderbare Kosten*100.000,- EUR
Maximale Förderhöhe
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50 % der förderbaren Kosten beziehungsweise maximal 50.000,– EUR
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Einmalige Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des 2-jährigen Projektdurchführungszeitraums ab Anerkennungsstichtag
Wie:
Legende: Einreicher KWF
Zeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Beginn Ausschreibung ViP 2017: 1. Juni 2017
Projekteinreichung (KWF-Förderantrag siehe Rubrik »Details«) zwischen 1. Juni 2017 und 31. August 2017
Eingang KWF-Förderantrag
Kostenanerkennung
Projektstart
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des KWF Einreichformulars
Ggf. Nachforderung von Unterlagen
Übermittlung fehlender Unterlagen
Detailprüfung
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben (Ende Genehmigungsprozess)
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gemäß Förderungsanbot
Teil-, Schlussabrechnung inklusive Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF
Prüfung der Schlussabrechnung
Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot bzw. Erreichung von Meilensteinen) in mehreren Tranchen
Aufbewahrung der Unterlagen: 10 Jahre
Aufbewahrung Förderungsakt: 10 Jahre
Details:
Ansprechpartner:Mag. Dr. Adnan Alijagićalijagic@kwf.at(0463) 55 800-49
Mag. Jürgen Kopeinig, MBAkopeinig@kwf.at(0463) 55 800-31
Mag. (FH) Martina Sebastiansebastian@kwf.at(0463) 55 800-24
Weitere Informationen:-
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KWF Förderantrag(Übermittlung – vollständig ausgefüllt – an den KWF vor Projektbeginn, vor der ersten Bestellung)