KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
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50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
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Das Ziel »Europäische Territoriale Zusammenarbeit« sieht Kooperationen zwischen Projektträgerinnen und Projektträgern einzelner Regionen zweier EU-Mitgliedsstaaten als Mittel für den Zusammenhalt innerhalb der EU vor. INTERREG V ist ein Teil dieser EU-Initiative.
Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert oder (Brutto) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).
De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
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ok