TD|IKT * Kärnten 2017: 1. Call
Prämiert und gefördert werden innovative Projektvorhaben von Kärntner
KMU * des Produktions- und Dienstleistungssektors im Bereich wissensbasierter, technologischer Dienstleistungen und technologieorientierter Produktinnovationen.
Einreichfrist 1. Call:
18. Mai 2017 (12:00 Uhr).
Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Oktober 2017 stattfinden.
Machen Sie sich ein Bild von bisherigen Projekten:
Ziele: Der KWF unterstützt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung innovativer Projektvorhaben von Kärntner
KMU * des
Produktions- und
Dienstleistungssektors im Bereich
wissensbasierter, technologischer Dienstleistungen und
technologieorientierter Produktinnovationen .
Dienstleistungen werden angesichts der Wettbewerbsintensivierung und des wirtschaftlichen Strukturwandels zum Schlüsselbegriff für Beschäftigung, wirtschaftlich nachhaltiges Wachstum und Innovation.
Als Querschnittstechnologien stellen IKT für nahezu alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche eine Treiberfunktion dar und sind für das Wirtschaftswachstum und die Zukunftsfähigkeit Kärntens von großer Bedeutung.
Die Förderungen werden im Wettbewerbsprinzip (Ausschreibung) vergeben. Eine Expertenjury beurteilt die Projekte nach einer formalen Vorprüfung durch den KWF bis Mitte Juni 2017.
Wer: Unternehmensgröße: Kleinst- * ,
Klein- und Mittelunternehmen * (
KMU * )
Förderwerber (Branchen):Mit dieser Ausschreibung unterstützt der KWF innovative Projektvorhaben von Kärntner
KMU * des Produktions- und Dienstleistungssektors im Bereich wissensbasierter, technologischer Dienstleistungen und technologieorientierter Produktinnovationen. Eingereichte Projektvorhaben sollen zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen und somit die Wettbewerbsposition der teilnehmenden Unternehmen und deren Entwicklung stärken. Die Projekte können in eigener Entwicklungsarbeit oder in Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung (universitär oder außeruniversitär) beziehungsweise einem anderen
KMU * realisiert werden.
Externe Entwicklungspartner (auch
Großunternehmen * ) können zur Abwicklung projektbezogener Teilbereiche herangezogen werden.
»
Digitalisierung « und »
Vernetzung « zählen zu den strategischen Technologietrends (Quelle: Gartner Hype Cycle for Emerging Technologies, 2016) der kommenden Jahre. Dies gibt Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die Möglichkeit, an der gegenständlichen Ausschreibung teilzunehmen. Beispielhaft werden folgende Themenfelder angeführt:
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Produktionstechnologien: -
IKT-unterstützte Produktionsprozesse - vernetzte Produktion
-
Industrie 4.0 - Smarte Produktion
-
Neue Methoden des Produktionsmanagements und der Organisation von Produktionsprozessen
Nachhaltigkeit: -
Green ICT: IKT-Lösungen zur Unterstützung eines effizienten Ressourcen- und Energieeinsatzes
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Integrierte Lösungen für erneuerbare Energien - Smart (Micro) Grids, Embedded Systems
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Energy Harvesting: Dienstleistungen oder Produkte zur Energieerzeugung aus alternativen Quellen
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Digitale Dienstleistungen oder Produkte im Bereich Mobilität
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: -
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Die geförderten Projektvorhaben müssen zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, systematisch wiederholt, möglicherweise zertifiziert und gegebenenfalls patentiert werden können.
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Die Innovationen müssen gemessen am Stand der Technik im jeweiligen Wirtschaftszweig neu oder wesentlich verbessert sein (rein inkrementelle Entwicklungen sind nicht Inhalt dieser Ausschreibung).
-
Bei der Realisierung der Innovation muss das Risiko beim Förderungswerber liegen (reine Produktpflege bzw. Auftragsentwicklung ist im Zuge der gegenständlichen Ausschreibung nicht förderbar).
-
Der Großteil der Projektrealisierung (ca. 80% der Projektkosten) muss in Kärnten erfolgen.
Für Prämierungen und Förderungen im Zuge dieser Ausschreibung kommen
nicht in Betracht:
Routinemäßig und in regelmäßigen Abständen erfolgende Änderungen an Produkten, Produktlinien, Herstellungsverfahren, bestehenden Dienstleistungen und an sonstigen laufenden Vorgängen, selbst wenn diese Änderungen zu Verbesserungen führen.
Was: Mindestinvestition: -
Maximal förderbare Kosten * : Investitions- und Personalkosten sowie Dienstleistungen im Gesamtausmaß von 250.000,- EUR
Art und Ausmaß der Förderung Nicht zurückzuzahlender Zuschuss von max. 30 % der förderbaren Kosten, abhängig vom Innovationsgrad (dieser wird von der Jury ermittelt: bei »gut« und »mäßig« Reduktion der Fördequote um jeweils 3 %)
Maximalförderhöhe pro Projekt: 75.000,- EUR
Beurteilungskriterien: -
Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung
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Systematische Reproduzierbarkeit der entstehenden Dienstleistung
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Nutzen der Innovation (für Anwender, Kunden, Allgemeinheit)
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Technischer Schwierigkeitsgrad
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Ökonomische Nachhaltigkeit für das Unternehmen (strategische Bedeutung)
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Unmittelbare Auswirkung auf das Unternehmen
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Projekt- und Umsetzungsplanung
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Auswirkungen auf den Markt
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Ausschreibungskonformität lt. Einreichformular
Anmerkung: Die Bewertung der eingereichten Projektvorhaben erfolgt durch eine Expertenjury Mitte Juni 2017:
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen). Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsansuchen können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.
Wie: Legende:
Einreicher KWF Zeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung Beginn Ausschreibung TD|IKT * 2017: 30. März 2017 Elektronische Einreichung der Projektidee mit (vollständig ausgefülltem!) TD|IKT * Einreichformular (siehe Rubrik »Details«) zwischen 30. März und 18. Mai 2017, 12:00 Eingang elektronisches Einreichformular Kostenanerkennung Projektstart Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des elektronischen Einreichformulars Vorabprüfung der eingereichten Projektidee Jurysitzung (Mitte Juni 2017): Jury wählt aus den Projektplänen im Detail die förderbaren Projekte aus Ggf. Nachforderung von Unterlagen Übermittlung fehlender Unterlagen Versand Förderungsanbot Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an den KWF innerhalb von 6 Wochen Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gemäß Förderungsanbot Schlussabrechnung inklusive Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an den KWF Prüfung der Schlussabrechnung Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot) Aufbewahrung der Unterlagen: 10 Jahre Aufbewahrung der Unterlagen: 10 Jahre
Details: Ansprechpartner: Bettina Felfernig, BSc MSc felfernig@kwf.at (0463) 55 800-28
Ing. Robert Raindl, Bakk. raindl@kwf.at (0463) 55 800-43
Mag. Hans Jörg Peyha peyha@kwf.at (0463) 55 800-23
Weitere Informationen: -
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KWF Förderantrag (Übermittlung - vollständig ausgefüllt - an den KWF vor Projektbeginn, vor der ersten Bestellung)
Video: Das Wichtigste zum Call