Forschung, Entwicklung und Innovation
Ziele:
Weiterentwicklung des Kärntner Innovationssystems. Dazu zählen der Unternehmenssektor, Ausbildungseinrichtungen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Innovationscluster, Transfereinrichtungen | Impulszentren, der Finanzsektor sowie politische Institutionen und Intermediäre.
Initiierung und Umsetzung unternehmens-, branchen- und themenübergreifende Projekte mit überregionaler Ausstrahlung
Ausgleich struktureller Defizite innerhalb des Systems und Stärkung der Humanressourcen
Umstrukturierung Kärntens in Richtung wachstumsorientierter Branchen, Erhöhung der Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft
Kompetenzaufbau entlang der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung und Bildung
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch den KWF in Abstimmung mit den Förderungsangeboten der Bundeseinrichtungen und der EU (Reduktion des finanziellen Risikos, schnellere und qualitativ hochwertigere Umsetzung der Projektvorhaben)
Erhöhung der Anzahl von Unternehmen, die in Kärnten Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen
Forcierung von Ausschreibungen in Richtung systematische Forschung und Entwicklung (F&E) im Hinblick auf eine langfristige Strukturveränderung
Wer:
Unternehmensgröße:Keine Einschränkungen
Förderwerber (Branchen):Natürliche oder nicht natürliche Personen aller Branchen,
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die überbetriebliche und kooperative Technologie- beziehungsweise Qualifizierungsthemen aufgreifen, die auf die regionalen Stärkefelder abzielen
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für deren F&E-Vorhaben (F&E in Unternehmen und | oder Forschungseinrichtungen) speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen (Anschlussförderungen)
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die im Rahmen dieses Programms an KWF-Ausschreibungen zur Intensivierung der regionalen Stärkefelder teilnehmen
Was:
Förderbare Kosten:-
Personalkosten
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Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen
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Kosten für Instrumente, Ausrüstungen und Gebäude, soweit und solange sie für das Forschungsvorhaben genützt werden
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Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
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Immaterielle Kosten für Technologie- und Know-how-Transfer, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
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Ausbildungs-, Qualifizierungskosten
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Sonstige Kosten, die gemäß den jeweiligen entsprechenden Beihilfentatbeständen als
förderbare Kosten* gelten
Erfolgt die Förderung im Anschluss an eine mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (
FFG*) oder einer anderen Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU abgeschlossenen Förderungsvereinbarung, werden maximal jene Kosten gefördert, die in dieser Förderungsvereinbarung als förderungswürdig anerkannt werden.
Maximale Förderhöhe
bezogen auf die förderbaren Kosten:Förderungshöhe abhängig von:
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Forschungs- | Schwierigkeitsgrad
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Innovationsgehalt des Projekts
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Zahl an Unternehmen beziehungsweise Branchen, die aus dem Projekt Nutzen ziehen
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Gesamtnutzen, den dieses Projekt für den Standort Kärnten erwarten lässt
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Förderungsmöglichkeiten anderer Förderstellen sind unter Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht auszunützen
-› Fördersätze
Wie:
Anschlussförderung FFG*
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende:
FoerderwerberKWFFFG*Zeitstrahl
Kontaktaufnahme mit FFG* und KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag* bei FFG* und KWF (vollständig ausgefüllt!)
KWF-Förderungsantrag aufrufen
FFG eCall-Antrag aufrufen
Eingang Förderungsantrag*Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlagen des Förderungsantrag*s inkl. wesentlicher Förderungsinfos
Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen (z.B. Kopie FFG*-Antrag)
Bekanntgabe Förderungsentscheidung: Versand Förderungsanbot, Ablehnungsschreiben od. außer Evidenznahme (Info parallel an KWF)
Annahme des FFG*-Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an FFG* sowie in Kopie an KWF
Ggf. Nachforderung des FFG* Antrags (Kopie) und des firmenmäßig gefertigten FFG* Förderungsanbots
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des KWF-Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF
Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot
Teil- oder Schlussabrechnung
Prüfung
Teilzahlung(en) nach Erfüllung der Auflagen,
Info an KWF
Teilzahlung(en) nach Erfüllung der Auflagen
Prüfung;
Schlusszahlung nach Erfüllung der Auflagen
Schlusszahlung
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